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Merkblatt
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ASV Friedrichshafen e.V |
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Stand: 7. Januar 2010 |
MerkblattAls Mitglied des Angelsportvereins Friedrichshafen e.V. (ASV - FN) erhalten Sie den Mitgliedsausweis, den Sportfischerpass des Landesfischereiverbandes und die Satzung des ASV - FN. Wenn Sie diese genau durchlesen sind Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Mitglied sowie über die Vereinsführung informiert. Unser Vereinsheim befindet sich (auch Postanschrift): Angelsportverein Friedrichshafen e.V. Als Mitglied des ASV - FN sind Sie zugleich Mitglied des Landesfischereiverbandes Südwürttemberg - Hohenzollern. 1. Angelmöglichkeiten 1.1. Der Bodensee Den Erlaubnisschein für den Bodensee erhalten Sie beim Forstamt im neuen Landratsamtgebäude in Friedrichshafen. Voraussetzung ist ein gültiger Jahresfischereischein. Dieser Schein ist im Rathaus in Friedrichshafen beim Amt für öffentliche Ordnung erhältlich. Der Jahresfischereischein (JFS) wird mittlerweile auf Lebenszeit ausgestellt. Neben den einmalig erhobenen Gebühren ist ein jährlicher Betrag als Fischereiabgabe zu entrichten. Dieser kann jährlich, für 5, 10 oder 20 Jahre im voraus bezahlt werden. Seit 2010 muss der Antrag auf ein Erlaubnisschein schriftlich mit einer Kopie des gültigen JFS gestellt werden. In den Folgejahren genügt dann ein Anruf oder eine EMAIL. Bei Bedarf ist der Nachweis des JFS zu aktualisieren 1.2. Pachtgewässer des ASV - FN Der Verein hat Pachtgewässer an der Rotach, der Brunnisach und an den Weihern der Ziegelei Heger bei Immenstaad, der Holzweiher bei Neukirch, der Hüttensee und der Raderacher Weiher. Sie können sich jederzeit um eine Jahreskarte bewerben; Bewerbungsformulare sind bei der Vereinsführung erhältlich. Tageskarten für die Rotach und die Hegerweiher sind im Geschäftszimmer oder beim Gewässerwart erhältlich. Wochen- oder Monatskarten werden nicht ausgegeben. Kosten der Jahreskarten: Rotach/Brunnisach = 125 € (6x Fischen pro Monat); Holzweiher = 130 €; Hegerweiher = 90€; Hüttensee = 110 €; Raderacher Weiher = 100 €. 2. Liegeplätze für Boote Im Gondelhafen in Friedrichshafen und im Gondelhafen in Fischbach verfügt der ASV - FN über Bootsliegeplätze. Jedes Mitglied kann sich für einen Bootsliegeplatz bewerben. Bewerbungen sind jährlich neu bis spätestens der Hauptversammlung (jeweils am 06.01. eines jeden Jahres) schriftlich beim Schriftführer einzureichen. Die max. möglichen Bootsabmessungen (Breite 190 cm; Länge 600 cm) sind einzuhalten. Die jährlichen Liegeplatzkosten betragen je nach Liegeplatzgröße derzeit 130€ bzw. 170€. Daneben wird bei Neuvergaben noch ein einmaliger Baukostenzuschuss in Höhe von 250,-- € (Gondelhafen FN) und 250,-- € (Gondelhafen Fischbach) erhoben. Der Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die Versicherung kann über den Verein abgeschlossen werden. Näheres hierzu ist beim Hafenwart zu erfahren. Die Auswahl unter den Bewerbern für freie Bootsliegeplätze und für freie Jahreskarten an Vereinsgewässern treffen Vereinsvorstand und -ausschuss gemeinsam. Die Kriterien hierfür sind. -
Dauer der Mitgliedschaft im Verein Die Vergabe der freien Bootsplätze erfolgt nach einer
eindeutigen und gerechten Bewertungsmatrix, 3. Vereinsbeiträge
Diese
Beträge werden jährlich bis spätestens 31. März auf das Konto bei der Sparkasse
Bodensee (Kontonr.: 20100129 ;
BLZ 690
500 01) abgebucht. Hierfür erteilt das Mitglied dem ASV - FN die
erforderliche Einzugsermächtigung. In diesen Beiträgen ist der Jahresbeitrag an
den Landesfischereiverband enthalten. Die
Beitragsmarken vom Landesfischereiverband werden anlässlich der
Vereinsveranstaltungen ausgegeben. Jugendgruppe Für unsere jugendlichen Mitglieder besteht eine Jugendgruppe, die von den zuständigen Jugendwarten betreut werden. Die Arbeiten in der Jugendgruppe von der theoretischen bis zur praktischen Ausbildung am Wasser dienen dazu, unseren jugendlichen Mitgliedern das nötige Wissen über die Sportfischerei zu vermitteln. Alle Jugendlichen sind zur aktiven Mitarbeit in der Gruppe aufgerufen. 5. Aufnahmeverfahren Die Interessenten für einen Beitritt in den ASV werden im regelmäßigen Turnus zu einem Gespräch eingeladen und nach positivem Beschluss probeweise für zwei Jahre aufgenommen. Nach Ablauf dieser Zeit entscheidet Vorstand und Ausschuss über die endgültige Aufnahme oder Ablehnung. Das Gespräch findet in lockerer Atmosphäre statt und dient zum gegenseitigen kennen lernen und soll den neuen Mitgliedern die Integration in den Verein erleichtern. Es wird über den Verein und dessen Aktivitäten informiert und die neuen Mitglieder erhalten das Programm und die Termine für Vereinsveranstaltungen, damit sie sich am Vereinsleben aktiv beteiligen können. Ein offener und ehrlicher Umgang miteinander und die Harmonie im Verein ist unser besonderes Anliegen und wird gefördert. Jugendliche werden ohne Vorstellungsgespräch aufgenommen und erhalten ebenfalls das Programm für die Jugendgruppe. Wir hoffen, dass wir Sie mit diesem Merkblatt über das Wichtigste informiert haben. Weitere Auskünfte erhalten Sie von jedem Vorstand- und Ausschussmitglied. Mit freundlichen Grüßen und PETRI HEIL Der Vorstand Stand: 7.1.2010 |
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